Der Kläger und seine Ehegattin Maria P sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 70 KG U, zu der auch der Weinkeller 68/1 gehört. Die Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ. 75 KG U mit dem an den Keller des Klägers und seiner Gattin unmittelbar anschließenden Weinkeller 67/3. Unter Aufsicht des Erstbeklagten wurden am 28. und 29. März 1973 im Weinkeller der Beklagten Flaschen gewaschen. Zu diesem Zwecke wurde an den im Keller befindlichen Wasserbahn ein Schlauch angeschlossen, der w... mehr lesen...