Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Adoptionssache der Antragsteller 1. Marija G*****, 2. Jovo G*****, als Wahleltern und 3. Stanislavka S*****, als Wahlkind, alle wohnhaft in *****, und alle vertreten durch Dr. Andreas Waldhof... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Antragsteller sind seit 10. 9. 1990 verheiratet und seit 30. 7. 2001 österreichische Staatsangehörige. Sie waren zuvor philippinische Staatsangehörige und leben seit 1994 in Österreich. Am 30. 7. 2003 schlossen die Antragsteller als Wahleltern mit der am 23. 12. 1986 geborenen, philippinischen Staatsbürgerin Caroline B***** einen Adoptionsvertrag. Das Wahlkind ist die Nichte der Zweitantragstellerin und lebt auf den Philippinen. Am 27. 10. 2003 beantragten di... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 14. 9. 2004 eingebrachten Antrag begehrten die Antragsteller unter Vorlage eines am 3./12. 8. 2004 unterfertigten Adoptionsvertrages und verschiedener weiterer Urkunden die Annahme des mj. Jaswinder S***** (leiblicher Sohn des Surjit S***** und der Manjit K*****) durch die Ehegatten Joginder G***** und Sukhwinder K***** als Wahleltern an Kindesstatt zu bewilligen. Der in Aussicht genommene Wahlvater ist österreichischer Staatsbürger; alle anderen Beteiligten... mehr lesen...
Begründung: Nach der Aktenlage haben der Erstantragsteller und die Zweitantragstellerin (im Folgenden auch Wahleltern genannt) einander am 22. 2. 1995 in Indien geheiratet. Der Ehe entstammt der am 22. 1. 1998 in Wien geborene Sohn Amritpal. Die Wahleltern sind beide in Indien geboren, aber nun österreichische Staatsbürger. Sie haben mit den Eltern der Drittantragstellerin (im Folgenden auch Wahlkind oder Wahltochter genannt) am 31. 10. 2000 in Indien hinsichtlich des Wahlkindes ein... mehr lesen...