Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter einer ca 70 m² großen Wohnung im Haus *****. Das Mietverhältnis hat vor dem 1. 3. 1994 begonnen. Die Erstantragsgegnerin war bis zum 24. 7. 2007 Eigentümerin des Bestandobjekts und seither ist es die Zweitantragsgegnerin. Ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht. Im Jahre 1987 hatte Kurt L***** das sanierungsbedürftige Haus gekauft. In einem danach bei der Schlichtungsstelle anhängig gemachten Verfahren nach §§ 18, 18a MRG, an dem d... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****. Hiebei handelt es sich um ein gut geschnittenes und sehr schönes Baugrundstück im Ortszentrum, welches mit dem Wohnhaus I***** bebaut ist. Diese Liegenschaft ist über öffentliche und asphaltierte Straßen mit Fahrzeugen aller Art gut erreichbar. Die Zufahrt zum Grundstück bzw zur Garage erfolgt über den F*****weg, ein Zugang ist ebenso von der I***** her möglich. Durch die innerörtliche zentrale Lage befind... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs sowohl gegen seinen Teilsachbeschluss als auch den Aufhebungs- und Zurückverweisungsbeschluss zugelassen, weil seine Überlegungen „zum heranzuziehenden Richtwert von 4,37 EUR bei Mietvertragsabschluss [zwischen den Streitteilen] oder den damals schon bekannten und bei Mietvertragsbeginn gültigen 4,50 EUR nicht durch eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof abgesichert“ seien. Rechtliche Beurteilung Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. 6. 1992 geborene Klägerin war als Lehrling im Lehrberuf Friseurin und Perückenmacherin ab 28. 8. 2007 bei der Beklagten beschäftigt. Die Lehrzeit sollte vom 28. 8. 2007 bis 27. 8. 2010 dauern. Der Ehemann der Beklagten hat von dieser eine Generalvollmacht und ist unter anderem für die Lohnverrechnung und sämtliche Büroarbeiten zuständig. Er hilft auch bei der Arbeit mit, macht Lehrlinge auf fachliche Fehler aufmerksam und zeigt ihnen Verschiedenes, um ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte mit der beim Bezirksgericht Vöcklabruck eingebrachten Mahnklage von der beklagten Partei Zahlung restlicher 7.732,27 EUR aus einer Rechnung vom 23. 6. 2006, wobei sie die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf eine Gerichtsstandsvereinbarung stützte. Die beklagte Partei erhob in ihrem Einspruch gegen den Zahlungsbefehl die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Ihr Sitz befinde sich in E*****, Kärnten, eine wirksame Zuständigkeitsverein... mehr lesen...
Norm: ABGB §886VBG §32 Abs1
Rechtssatz: Das Schriftlichkeitsgebot des § 32 Abs 1 VBG bedeutet auch Unterschriftlichkeit. Entscheidungstexte 9 ObA 14/08m Entscheidungstext OGH 03.03.2008 9 ObA 14/08m 8 ObA 2/14y Entscheidungstext OGH 26.06.2014 8 ObA 2/14y Vgl European Case Law Identifi... mehr lesen...