Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellte beiden Beklagten über deren Antrag vom 13. 6. 2000 eine Kreditkarte aus. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin in der anzuwendenden Fassung lauten auszugsweise: „4. Rechte des Karteninhabers: Die Karte berechtigt den KI (Karteninhaber) 4.1. von VU (= Vertragsunternehmen) der M***** Organiation durch Vorlage der Karte ohne Barzahlung allen von diesen gewöhnlich angebotenen Leistungen (Waren, Dienstle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (im folgenden auch Gesellschaft) war bis 1.April 1992 in der Rechtsform einer offenen Handelsgesellschaft organisier; alleinvertretungsbefugte und geschäftsführende offene Gesellschafter waren der Zweitbeklagte und sein Bruder. Mit 1.April 1992 wurde die Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft umgewandelt, in der der Zweitbeklagte nur mehr Kommanditist ist. Die Eintragung dieser Rechtsformänderung der Gesellschaft im Firmenbuch erfol... mehr lesen...