Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Wohnungseigentumsbegründung durch Rechtsgeschäft ist zufolge § 3 Abs 1 Z 1 WEG 2002 die schriftliche Vereinbarung aller Miteigentümer erforderlich. Weil der Zweck der Formvorschrift in der Wichtigkeit des Rechtsgeschäfts, mit der Wohnungseigentum begründet wird, liegt und der Kern der Formvorschrift die spezifischen Rechtsfolgen des WEG betrifft, bezieht sich das Schriftlichkeitsgebot bloß auf die für die
Begründung: ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der beklagte Masseverwalter erkennt selbst, daß die aus der Spaltung der späteren Gemeinschuldnerin hervorgegangene (übernehmende) Gesellschaft, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Klägerin ist, erst durch die Eintragung im Firmenbuch am 28. 3. 1996 rechtlich existent wurde. Vor diesem Zeitpunkt konnte sie demnach selbst dann keine Mietrechte an dem der übertragenden Gesellschaft gehörenden Objekt erwerben, wenn der Begin... mehr lesen...