Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der Beklagten S 463.788,-- sA für insgesamt 859 Überstunden. Er sei auf Grund des Dienstvertrages vom 25. Juni 1979 für die Beklagte bis 30. Juni 1985 als Fluglehrer und Pilot tätig gewesen. In Punkt 5 dieses Dienstvertrages sei unter anderem festgehalten worden, daß der Kläger in Nigeria mit dem A*** C*** of Nigeria ebenfalls einen Dienstvertrag abzuschließen habe. Da dieser Club ausschließlich von der Beklagten unterhalten worden sei, ... mehr lesen...