Mit Vertrag vom 3. Feber 1978 übertrug der Beklagte die ihm an der 39.87 m2 Wohnfläche umfassenden Wohnung in Salzburg auf Grund des "Wohnbesitz- (Bestands-) Vertrages" vom 28. August 1974 gegen die Liegenschaftseigentümerin zustehenden Rechte mit deren Zustimmung für ein Entgelt von 466 000 S an die Klägerin. Die Klägerin begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 72 483.10 S samt 4% Zinsen seit 4. Feber 1978 "zum Ersatz des Schadens", der ihr dadurch erwachsen sei, daß... mehr lesen...