Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, dass er irrtümlich davon ausgegangen ist, dass die aus einer Aufnahme in die Sonderklasse resultierenden zusätzlichen Kosten von seiner privaten Krankenversicherung getragen werden, was jedoch tatsächlich nicht zutraf, ist er darauf zu hinzuweisen, dass... mehr lesen...