Entscheidungen zu § 871 Abs. 1 ABGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/15 94/01/0189

Mit der von der Kärntner Landesregierung mit Bescheid vom 7. September 1981 genehmigten Vereinbarung gründeten die Gemeinden des politischen Bezirkes St. Veit/Glan gemäß § 71 der Allgemeinen Gemeindeordnung - AGO, LGBl. für Kärnten Nr. 1/1966 in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 10/1979, eine Verwaltungsgemeinschaft zur Erfüllung einzelner gemeindlicher Verwaltungsaufgaben. Diese Vereinbarung sah keine Möglichkeit eines Austrittes einer Gemeinde aus der Verwaltungsgemeinschaft ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.03.1995

RS Vwgh 1995/3/15 94/01/0189

Index: L10012 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §863 Abs1;ABGB §871 Abs1;B-VG Art116a Abs4;GdO Allg Krnt 1993 §69 Abs1;GdO Allg Krnt 1993 §81 Abs1;GdO Allg Krnt 1993 §81 Abs3;GdO Allg Krnt 1993 §82 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Umstand, daß von allen an einer Verwal... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.03.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1990/12/18 89/08/0165

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid stellte die belangte Behörde fest, daß der Beschwerdeführer auf Grund seiner Tätigkeit bei der Firma L-Handelsgesellschaft m. b.H. (im folgenden L. GmbH) in der Zeit vom 15. Juli 1984 bis 31. März 1985 der Voll- und Arbeitslosenversicherungspflicht unterlegen sei. Ihrer Entscheidung legte die belangte Behörde folgende Feststellungen zugrunde: Der Beschwerdeführer sei in dem im Spruch: genannten Zeitraum bei der L. GmbH besch... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.12.1990

RS Vwgh 1990/12/18 89/08/0165

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/03 Kollektives Arbeitsrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §871 Abs1;ABGB §873;ArbVG §3 Abs1;ASVG §49 Abs1;
Rechtssatz: Haben ArbN und Arbeitgeber im Einvernehmen ein unter dem kollektivvertraglichen liegendes Entgelt vereinbart, um die Alterspension des ArbN nicht zu gefährden, so liegt weder Dissens noch ein die Unwirksamkeit der Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.12.1990

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