Entscheidungen zu § 871 Abs. 5 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1991/3/22 5Ob105/90

Begründung: Die Kläger stützen ihr Begehren auf Feststellung, daß der von ihnen mit der beklagten Partei am 21. Juli 1988 abgeschlossene Mietvertrag über ein Geschäftslokal in Salzburg, ***** aufgehoben sei, und auf Räumung darauf, die beklagte Partei habe niemals den Willen gehabt, den abgeschlossenen Vertrag vollinhaltlich einzuhalten. Die beklagte Partei hätte arglistig vorgespiegelt, daß auch über die Höhe des Mietzinses Konsens herrsche, wogegen sie nunmehr die Überprüfung des ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.03.1991

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