Mit Notariatsakt vom 19. 5. 1953 übergaben Siegfried und Margarethe P die ihnen gehörigen Liegenschaften EZ 14 und EZ 15 KG A mit allem rechtlichen und natürlichen Zubehör, jedoch mit Ausnahme der damit verbundenen Fischereirechte, bestehend in der ideellen Hälfte des Fischereirechts am Gurkfluß und einigen Bächen an Maria P. Die vorgenannten Fischereirechte waren nach dem Inhalte des Notariatsaktes von der EZ 14 KG A abzuschreiben und in der EZ 32 KG N ersichtlich zu machen. Die Vert... mehr lesen...