Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten seit 17.November 1986 als technischer Verkäufer beschäftigt. Nach Punkt 10 seines schriftlichen Dienstvertrages vom 28.Oktober 1986 verpflichtete er sich, innerhalb von einem Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht für ein Konkurrenzunternehmen aktiv oder beratend tätig zu sein, insbesondere ein solches Unternehmen weder unmittelbar noch mittelbar zu betreiben, sich daran zu beteiligen oder in die Dienste eines solchen Unt... mehr lesen...
Der Kläger stellte das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, im Sinne des Punktes III d Z. 4 des Übergabsvertrages vom 28. April 1968 an ihn die Grundstücke 302/3 Acker im Ausmaß von 44 a 89 m2 und 500/1 bis zu jener Grenze, die sich durch die Verpachtung des südlichen Teiles dieses Grundstuckes an den K Golfclub ergibt, sowie jenes Teilstückes des Seeufergrundstückes, das sich zwischen Golfpumpenhaus und der Waschküche des Strandhotels L einerseits und zwischen dem W-See und d... mehr lesen...