Begründung: Rechtliche Beurteilung Vorauszuschicken ist, dass der Oberste Gerichtshof trotz Zurückweisung des Abänderungsantrages gemäß § 508 Abs 1 ZPO samt damit verbundener ordentlicher Revision mit Beschluss des Berufungsgerichtes vom 12. 1. 2000 (ON 75) über die für diesen Fall zusätzlich (hilfsweise) erhobene außerordentliche Revision zulässigerweise deshalb zu entscheiden hat, weil das Berufungsgericht den Wert des Entscheidungsgegenstandes gemäß §... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vermeintlichen Verfahrensmängel und Aktenwidrigkeiten liegen nicht vor, weil das Berufungsgericht die Feststellungen des Ersturteils übernahm und der daraus gezogene Schluß auf die Geschäftsunfähigkeit der Klägerin im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Übergabsvereinbarung ein Akt der rechtlichen Beurteilung ist (NZ 1989, 38 mwN). Auch die
Gründe: , die zur Ablehnung einer Ergänzung des Sachverständigengutachtens ang... mehr lesen...