Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 21.Jänner 1988 wies die beklagte Partei den Antrag der Klägerin auf Gewährung einer Witwenpension nach deren geschiedenem Ehegatten mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 258 Abs 4 ASVG ab. Das Erstgericht wies die dagegen erhobene Klage ab. Es traf folgende Feststellungen: Die Klägerin und ihr Ehemann Jakob K*** lebten bis März 1983 im gemeinsamen Haushalt im Haus der Klägerin. Im März 1983 wollte der Mann zunächst aus dem Haus ausziehe... mehr lesen...