B e g r ü n d u n g : Die Klägerin ist Vermieterin, die Erstbeklagte Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten in Wien. Die Zweitbeklagte ist die Komplementärin der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte, gegen die das Klagebegehren rechtskräftig abgewiesen wurde, ist Geschäftsführerin der Zweitbeklagten. Hauptthema des Revisionsverfahrens ist, ob bereits die - im Jahr 2000 der klagenden Vermieterin bekannt gegebene - Kündigung der erstbeklagten Personengesellschaft durch einen Kommanditisten ... mehr lesen...