Entscheidungen zu § 862a Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2004/12/15 6Ob179/04y

Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 1118 ABGB kann der Bestandgeber unter anderem dann die frühere Aufhebung des Vertrags fordern, wenn der Bestandnehmer nach geschehener Einmahnung mit der Bezahlung des Zinses dergestalt säumig ist, dass er mit Ablauf des Termins den rückständigen Bestandzins nicht vollständig entrichtet hat. Es trifft zu, dass die Mahnung eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, deren Wirkungen nur dann eintreten, wenn sie i... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.12.2004

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