Entscheidungsgründe: Ad I.): Nach Erhebung der Revision wurde über das Vermögen der klagenden Partei (im folgenden nur Gemeinschuldnerin) der Anschlusskonkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Peter Hajek zum Masseverwalter bestellt. Infolge der dadurch bewirkten Unterbrechung des Verfahrens waren die Akten dem Erstgericht zurückzustellen (1 Ob 371/98k). Ad römisch eins.): Nach Erhebung der Revision wurde über das Vermögen der klagenden Partei (im folgenden nur Gemeinschuldnerin) der... mehr lesen...