Entscheidungen zu § 854 Abs. 4 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1973/2/21 1Ob252/72

Die klagende Gemeinde L begehrte gegenüber den beiden Beklagten die Feststellung, daß die Gemeindestraße D-F in L entlang dem im Eigentum der Beklagten stehenden Grundstück 1499/2 der KG L ausschließlich auf dem Grundstuck 2408/1 der KG L (öffentliches Gut) liege. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab und stellte fest: Die Gemeindestraße einschließlich eines zirka 20 bis 40 cm breiten, nicht befahrbaren Banketts wurde bis zum Jahre 1962 vom Grundstück 1499/2 durch einen zirka ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.02.1973

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