Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Salzburg wurden die Grundstücke XXXX und XXXX aufgrund des Antrages von XXXX vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Die Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan GZ 13498/15 des Planverfassers DI XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. Nachdem der Beschluss des Grundbuchsgerichtes (TZ: 6208/2015/565, 7312/2015/565) f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 23.03.2015, GFN 376/2014/23 wurde das Grundstück .50/5 von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Dagegen richtet sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde der XXXX (in weiterer Folge Beschwerdeführer) vom 15.04.2015. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Wiener Neustadt vom 23.03.2015, GFN 376/2014/23 wurde das Grundstück .50... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich bekämpften Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau wurde das Grundstück 16, EZ 20 KG 12366 XXXX aufgrund des Antrages von XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.07.2013 mit der GZ 4894-13A des XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. In dem bekämpften Bescheid wurde ausgesprochen, dass die Zustimmungser... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Eisenstadt vom 27.03.2014 GFN: 280/2014/30 wurden die Grundstücke 1868/1, 1868/2 und 1869 alle KG 30023 Steinbrunn gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 27.02.2014 mit der GZ 7745/13 des Planverfassers XXXX, Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen. Dagegen richtete sich die fristgerecht eingebr... mehr lesen...