Entscheidungen zu § 847 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1963/3/27 6Ob67/63

Unbestritten ist, daß die beiden klagenden Parteien je zu 1/16, die erstbeklagte Partei zu 10/16 und die zweitbeklagte Partei zu 4/16 Eigentümer der Liegenschaften EZ. 21 und 186, KG. X., EZ. 363, KG. Y., und EZ. 297, KG. Z. sind. Unbestritten ist, daß die beiden klagenden Parteien je zu 1/16, die erstbeklagte Partei zu 10/16 und die zweitbeklagte Partei zu 4/16 Eigentümer der Liegenschaften EZ. 21 und 186, KG. römisch zehn., EZ. 363, KG. Y., und EZ. 297, KG. Z. sind. Das Erstg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.03.1963

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