Entscheidungen zu § 847 Abs. 1 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1963/3/27 6Ob67/63

Unbestritten ist, daß die beiden klagenden Parteien je zu 1/16, die erstbeklagte Partei zu 10/16 und die zweitbeklagte Partei zu 4/16 Eigentümer der Liegenschaften EZ. 21 und 186, KG. X., EZ. 363, KG. Y., und EZ. 297, KG. Z. sind. Das Erstgericht hob die Eigentumseigenschaft der beiden klagenden und der beiden beklagten Parteien an diesen Liegenschaften durch gerichtliche Feilbietung auf. Es stellte fest, daß auf der EZ. 21 KG. X auf den je 4/16-Anteilen der beiden Beklagten die Rea... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 27.03.1963

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