Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte sind jeweils Hälfteeigentümerinnen der Liegenschaft EZ 686 Grundbuch *****. Auf dieser Liegenschaft befindet sich ein Doppelwohnhaus. Ursprünglich war Thomas M***** sen. Alleineigentümer der Liegenschaft; dieser hatte zwei Söhne, nämlich Viktor M***** und den Zweitbeklagten. Thomas M***** sen. schenkte das Grundstück mit Schenkungsvertrag vom 15. 1. 1998 seinen beiden Enkelinnen, nämlich der Klägerin, der Tochter seines zwischenzeitig ve... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer einer südlich des Ortszentrums von Gänserndorf in einem Siedlungsgebiet gelegenen Liegenschaft. Es handelt sich um ein 1.696 m2 großes Eckgrundstück an der Kreuzung *****Straße/*****gasse, auf dem auf einer Baufläche von 225 m2 das Einfamilienhaus *****errichtet ist, in dem der Beklagte wohnt. Die restliche Grundstücksfläche von 1.471 m2 ist begrünt und ebenfalls Bauland. Sowohl an der nördlichen Grundgrenze (im Bereich des... mehr lesen...