Entscheidungen zu § 841 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 2002/6/26 3Ob52/02x

Begründung: Auf Grund eines rechtskräftigen Urteils, womit das Hauptbegehren der Klägerin (und nunmehrigen Betreibenden) gegenüber ihrem Sohn (dem nunmehrigen Verpflichteten) auf Realteilung und das erste Eventualbegehren auf Zivilteilung abgewiesen, jedoch entsprechend dem zweiten Eventualbegehren die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile durch
Begründung: von Wohnungseigentum aufgehoben wurde, beantragte die Betreibende die Bewilligung der Exekution gemäß § 351 EO (Aufhebung ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.06.2002

TE OGH 1998/3/10 5Ob374/97d

Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch 19544 St.Pölten mit dem Grundstück Nr.*****, Haus in der *****. Der Kläger begehrte mit seiner Teilungsklage vom 2.3.1994 die Aufhebung des Miteigentums an dieser Liegenschaft durch Zivilteilung; hilfsweise (ON 8) durch Realteilung. Bezüglich der Nutzung der gemeinsamen Liegenschaft bestünden seit längerer Zeit wohl komplizierte Regelungen, nie habe aber eine vollständige Benützungsr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.03.1998

TE OGH 1997/9/30 5Ob2399/96x

Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** GB ***** bei Klagenfurt, und zwar die Erstklägerin zu einem Viertel, der Zweit- und Drittkläger zu je einem Achtel und der Beklagte zur Hälfte. Die Liegenschaft besteht aus den Grundstücken ***** Garten und ***** Baufläche mit dem Haus *****. Die Gesamtfläche beträgt 1.028 m2. Eine Naturalteilung (§ 843 ABGB) der Liegenschaft ist nicht möglich. Die Streitteile sind Miteigentümer der Liegenschaft E... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.1997

TE OGH 1988/1/28 6Ob712/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Beklagte sind zu vier Zehntel und sechs Zehntel Miteigentümer der aus den Grundstücken 340/6 und 340/11 bestehenden Liegenschaft EZ 382 KG Ybbsitz, die ursprünglich je zur Hälfte im Miteigentum der (Adoptiv-)Eltern des Klägers, Dr.Julius und Hilde M***, stand. Mit Schenkungsvertrag vom 31.8.1973 übertrug Dr.Julius M*** vier Zehntel-Miteigentumsanteile an den Kläger und einen Zehntel-Miteigentumsanteil an Hilde M***. Deren sechs Zehntel-Mitei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.01.1988

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