Entscheidungen zu § 816 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2008/2/14 2Ob1/08y

Begründung: Die am 4. 6. 2007 verstorbene Erblasserin setzte in ihrem Testament vom 4. 10. 2005 - unter gleichzeitiger Enterbung ihres Adoptivsohnes - als Erben zu drei gleichen Teilen ihre beiden Enkelinnen Caroline und Irene sowie das St. Anna-Kinderspital in Wien ein, und traf im Schlussabsatz folgende weitere Anordnung: „Als Testamentsvollstrecker setze ich MMag. Johannes Pf*****, ..., ein. Er hat nach meinem Ableben mein Vermögen (Liegenschaften, bewegliches Vermögen) zu verä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.2008

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