B e g r ü n d u n g : Die Rechtsmittelwerberin bekämpft die vom Rekursgericht bestätigte Abweisung ihres Antrags, eine bestimmte Liegenschaft(shälfte) in das „Inventar“ des Verlassenschaftsverfahrens aufzunehmen. Eine Erbantrittserklärung der Genannten ist nicht aktenkundig. Rechtliche Beurteilung Personen, die noch keine Erbantrittserklärung oder wenigstens eine andere Rechtsgrundlage für ihre Parteistellung abgegeben haben, sind grundsätzlich von jeder Einf... mehr lesen...
Begründung: Mit letztwilliger Verfügung vom 29. 3. 1999 (AS I/155 - 156 sowie ON 58) vermachte die Verstorbene ihrem Neffen Wolfgang T***** eine Eigentumswohnung. Mit Schenkungsvertrag vom 8. 2. 2008 (s AS I/73) schenkte sie diese Eigentumswohnung ihrem Großneffen Mag. (FH) Günter S*****, dem nunmehrigen Revisionsrekurswerber. Neben den beiden Genannten kommen sieben weitere gesetzliche Erben in Betracht, die bis zum Zeitpunkt der Entscheidung des Rekursgerichts keine Erbantrittse... mehr lesen...
Begründung: Am 28. 1. 2008 erging zu 2 A 305/06k-19 des Bezirksgerichts Floridsdorf in der Verlassenschaftssache nach Emma K***** ein Einantwortungsbeschluss, womit aufgrund des Gesetzes und über erfolgte Erbsentschlagung der erblasserischen Tochter Christa H***** den Enkeln der Erblasserin Christian H*****, Friedrich H***** und Alexander H***** die Verlassenschaft zu je einem Drittel eingeantwortet wurde. Die Erblasserin war Eigentümerin von 9/32 Anteilen der Liegenschaft EZ 635 ... mehr lesen...
Begründung: Dr. Alois B***** ist am ***** verstorben. Die Einschreiter sind die Kinder des Erblassers. In der Verlassenschaftssache nach Dr. Alois B***** hat die Todesfallaufnahme stattgefunden. Erbantrittserklärungen liegen bislang nicht vor. Die Einschreiter beantragten mit ihrer beim Erstgericht am 22. 6. 2008 eingelangten Eingabe (ua), „den dem öffentlichen Notar Mag. Christian K***** erteilten Auftrag als Gerichtskommissär ... zu widerrufen und an seiner Stelle einen anderen No... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin hinterlässt weder Kinder noch einen Ehegatten. Als gesetzliche Erben kommen ein Cousin der Erblasserin (der Rechtsmittelwerber) und die Tochter eines weiteren vorverstorbenen Cousins Elisabeth S***** in Frage. In einem fremdhändig geschriebenen und eigenhändig unterfertigten Testament vom 15. 12. 2003 hatte die Erblasserin sämtliche vor diesem Testament errichtete letztwillige Anordnungen widerrufen (Punkt I) und Elisabeth S***** zu ihrer Universalerbi... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am ***** gestorbenen Tatjana W*****, zuletzt wohnhaft in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Antragstellerin Edith V*****, vertreten durch Dr. Helmut A. Kellner, Rechtsanwalt in Wien, gegen d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 18. April 2004 verstorbenen Gertrude M*****, wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Tochter Dr. Ingrid A*****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Der 1925 geborene und am 11. 11. 2002 verstorbene Andreas Georg H***** (im Folgenden Erblasser genannt) hinterließ neben seiner Ehefrau Barbara H***** die drei volljährigen Kinder Marianne H***** (früher K*****), Georg H***** und Andreas H***** (jun.). Der Erblasser war bis zu seinem Tod Alleineigentümer der EZ***** Grundbuch ***** N*****, auf dem das sog. Nebenhaus zum “K*****” errichtet ist. Das “K*****” (EZ***** Grundbuch ***** N*****) selbst hatte der Erbl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat bereits auf die ständige Judikatur des Obersten Gerichtshofes hingewiesen. Personen, die noch keine Erbserklärung abgegeben haben, sind von jeder Einflussnahme auf den Gang der Verlassenschaftsabhandlung ausgeschlossen und haben keine Rekurslegitimation (RIS-Justiz RS0006398, RS0106608, RS0007926). In besonders gelagerten Fällen ist den berufenen Erben schon vor Abgabe der Erbserklärung Parteistellung u... mehr lesen...
Begründung: Der Verstorbene war nach den unbekämpften Ausführungen der Vorinstanzen Eigentümer eines Erbhofes. Seine gesetzlichen Erben sind die Witwe, zwei volljährige Kinder und ein minderjähriges Kind. Die Witwe beantragte, von einer Schätzung des Nachlasses wegen der zu erwartenden hohen Kosten Abstand zu nehmen; sie wolle den Nachlass als Anerbin übernehmen. Das Erstgericht ordnete von Amts wegen die Inventarisierung und Schätzung des gesamten Nachlasses an. § 92 Abs 2 Z 1 A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 20. Juni 1996 verstorbenen Herta S*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des erblasserischen Sohnes Dr. Herbert S*****, gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach stRspr sind Personen, die noch keine Erbserklärung abgegeben haben, von jeder Einflussnahme auf den Gang der Verlassenschaftsabhandlung ausgeschlossen (SZ 27/164 = EvBl 1954/371; SZ 46/117 uva, zuletzt 1 Ob 96/99w; RIS-Justiz RS0006398 und RS0106608). Einem berufenen Erben ist zwar iSd § 9 AußStrG in besonders gelagerten Fällen, etwa beim Streit über die Frage, ob eine Verlassenschaftsabhandlung einzuleiten ist (Ev... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. 6. 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder, nämlich die drei nunmehrigen Revisionsrekurswerber und Ing. Gert G*****. Mit Kodizill vom 22. 12. 1986 vermachte sie ihre Beteiligungen an zwei Gesellschaften ihrem letztgenannten Sohn. In einer letztwilligen Verfügung vom 21. 9. 1990, in der sie erklärte, damit über ihr gesamtes Vermögen zu verfügen, hielt sie diese Anordnung ausdrücklich aufrecht und vermachte zudem ein Geschäftslokal in Innsbruck ihrem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am 6.Juni 1996 verstorbenen Regina V*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Max V*****, vertreten durch Dr.Johann Paul Cammerlander, Dr.Harald Vill und Dr.Helfried Penz, Rechtsanwälte in ... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens nach der am 25.2.1986 verstorbenen, zuletzt in Tulln, Frauenhofnerstraße 54, wohnhaft gewesenen Pensionistin Josefine Oswald stellte der erblasserische Sohn Ing. Ernst O*** den Antrag auf Überlassung des Nachlasses gemäß § 73 AußStrG an Zahlungsstatt. Der Rekurswerber, ebenfalls ein Sohn der Verstorbenen, wurde dem Verlassenschaftsverfahren beigezogen, gab aber trotz Belehrung keine Erbserklärung ab. Das Erstgericht nahm unter Pun... mehr lesen...