Begründung: Das Abhandlungsgericht bestellte mit Beschluss vom 11. 10. 1999 Rechtsanwalt Dr. Markus F***** zum Verlassenschaftskurator. Mit Einantwortungsurkunde vom 27. 4. 2000, ON 117, wurde der Nachlass den 10 Kindern der Erblasserin aufgrund des Gesetzes zu je einem Zehntel rechtskräftig eingeantwortet. Der Rechtsmittelwerber ist ein Sohn der Verstorbenen. Mit Beschluss vom 6. 12. 2001 genehmigte das Erstgericht die Schlussrechnung des Verlassenschaftskurators mit einem Übern... mehr lesen...