Entscheidungen zu § 807 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1974/2/13 1Ob8/74

Mit Testament vom 29. Mai 1966 setzte die Erblasserin ihren Ehegatten Dipl.-Kfm. Gustav H zu ihrem Universalerben ein. Am 7. Juli 1971 (ON 4) gab dieser auf Grund des Testamentes die unbedingte Erbserklärung ab und legte gleichzeitig ein eidesstättiges Vermögensbekenntnis, wonach die Aktiven des Nachlasses 15.923.68S und die Passiven 11.910 S und damit der reine Nachlaß 4013.68 S betragen sollten. Am 17. September 1971 beantragte der erblasserische Sohn Bruno M, dem nach dem Testament... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.02.1974

TE OGH 1969/10/8 5Ob249/69

Der Testamentserbe Kurt S. gab zum Nachlaß der verstorbenen Anna S. die unbedingte Erbserklärung ab. Auf Antrag der pflichtteilsberechtigten erblasserischen Tochter Helene M. wurde ein Inventar errichtet. Mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluß des Erstgerichtes vom 14. Mai 1968 wurde dieses Inventar mit Aktiven von 320.445.85 S und Passiven von 869 S, sohin mit einem Reinnachlaß von 319.576.89 S, zu Gericht angenommen. Am 18. April 1969 überreichte der Alleinerbe ein eidesstättiges... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.10.1969

RS OGH 1969/10/8 5Ob249/69, 7Ob118/73, 1Ob8/74, 3Ob228/74

Norm: ABGB §807 Abs2AußStrG §114 Abs2
Rechtssatz: Die auf Verlangen eines hiezu Berechtigten erfolgte Errichtung eines Inventars hindert nicht die Annahme des Vermögensbekenntnisses durch das Abhandlungsgericht (so auch Weiß in Klang 2. Auflage III 981). Entscheidungstexte 5 Ob 249/69 Entscheidungstext OGH 08.10.1969 5 Ob 249/69 EvBl 1970/153 S 244 = NZ 1970,72 = SZ 42/151 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.10.1969

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