Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1.1.1. Mit Beschluss vom 2.7.2009, 3 P 43/09w-18, bestellte das Bezirksgericht XXXX eine Rechtsanwältin zur Sachwalterin für XXXX , die Mutter des Beschwerdeführers. Mit Schriftsatz vom 3.7.2009 beantragte die Sachwalterin die pflegschaftsbehördliche Genehmigung der Aufkündigung der Mietwohnung sowie der Änderung des dauerhaften Wohnortes der Mutter des Beschwerdeführers. Diesen Anträgen gab das Bezirksgerich... mehr lesen...