Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ABGB §8;VwRallg; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 415;
Rechtssatz: Gesetzesmaterialien sind nur dann zur Auslegung eines Gesetzes heranzuziehen, wenn der Wortlaut des Gesetzes selbst zu Zweifeln über seinen Inhalt Anlaß gibt. Ein kundgemachtes Gesetz ist aus sich selbst auszulegen; andere... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ABGB §8;StVONov 10te;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auslegungsvorschriften des ABGB einschließlich seiner Bestimmungen über die Analogie sind grundsätzlich auch im Verwaltungsrecht anzuwenden (Hinweis E 11.5.1956, 2455/54, 244/55, VwSlg 4066 A/1956; E 3.11.1978, 970/75, VwSlg 9677 A/19... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)67 Versorgungsrecht
Norm: ABGB §6;ABGB §7;ABGB §8;KOVG 1957 §41 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Wenn das Gesetz bestimmt, daß der Anspruch auf Familienzulage bis zur "ordnungsmäßigen Beendigung" des Studiums gebührt, so kann dies vom Wortlaut her gesehen nur bedeuten, daß darunter nicht der tatsächliche Abschluß eines Studiums nach ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
I. römisch eins. Der Beschwerdeführer hat am 2. August 1950 an das Landesarbeitsamt Wien den Antrag gestellt, gemäße § 73 AVG über seinen am 7. Jänner 1950 an das Arbeitsamt für Angestellte eingebrachten Antrag auf Zuerkennung eines Familienzuschlages und des Mietzinszuschusses für seine Gattin zu entscheiden, weil diese Behörde nicht binnen sechs Monaten ihrer Entscheidungspflicht nachgekommen war. Das Landesarbeitsamt Wien hat hierauf mit Bescheid vom 23. August 1950 ausgesproche... mehr lesen...
Index: Sozialversicherung001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §8 VwRallg ABGB Art. 4 § 8 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2159/50
Rechtssatz: ... mehr lesen...