Begründung: Die Katastralgemeinde Maria Wörth des Grundbuches des Bezirksgerichtes Klagenfurt wurde am 1.März 1984 auf automationsunterstützte Datenverarbeiten (ADV) umgestellt. Dabei unterblieb die Aufnahme einer Eintragung, und zwar der zu TZ 912/54 bei der damals im Eigentum der Brigitte M***, geborene T*** gestandenen Liegenschaft EZ 13 KG Maria Wörth erfolgten Einverleibung des Vorkaufsrechtes zugunsten der Marianne W***, geborene T***. Der Nachlaß der am 29.März 1984 verstor... mehr lesen...
Norm: ABGB §797ABGB §798GUG §21 Abs3
Rechtssatz: Da der Erbe durch die Universalsukzession die volle Herrschaft über den Nachlaß erhält und Schuldner der Erbschaftsgläubiger wird, also im wesentlichen die Person des Erblassers "fortsetzt", werden durch eine Berichtigung der Eintragungen im Lastenblatt der ererbten Liegenschaft nach § 21 GUG durch Aufnahme des nicht miteingespeicherten Vorkaufsrechts ein bücherliches Recht einer "dritten Person"... mehr lesen...