Die Klägerin ist die Witwe des am 7. September 1964 verstorbenen Robert W. und begehrte von der beklagten Verlassenschaft nach ihrem Gatten einen monatlichen Unterhalt von 2000 S. Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen, da die Klägerin aus ihrem Vermögen, ihrem Einkommen und aus einer ihr zumutbaren Erwerbstätigkeit so viel gewinnen könne, daß ihr standesgemäßer Unterhalt gedeckt sei. Das Berufungsgericht änderte das Ersturteil ab und verurteilte die Beklagte, der Kläger... mehr lesen...