Begründung: Die Klägerin hatte im Vorverfahren AZ 27 Cg 143/03b des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien gegen die beklagte Verlassenschaft einen Pflichtteilsanspruch von 363.057,61 Euro geltend gemacht. Als einziger Tochter des am 14. August 2002 verstorbenen Erblassers stehe ihr die Hälfte des Reinnachlasses zu. Die im Testament vom 2. August 2002 angeordnete Pflichtteilsminderung nach § 773a ABGB sei nicht berechtigt gewesen. Der Reinnachlass habe nach den Ergebnissen des A... mehr lesen...