Entscheidungen zu § 719 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1994/11/21 9Ob1615/94

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Entscheidung | OGH | 21.11.1994

TE OGH 1983/3/10 7Ob801/82

Die Klägerin begehrt als Vermächtnisnehmerin von den beiden Beklagten als den Erbinnen nach der am 6. 1. 1981 verstorbenen Maria T die Herausgabe der ihr vermachten Liegenschaft EZ 4367 KG W. Sie bringt vor, die Erblasserin habe zu ihren Gunsten am 23. 6. 1979 ein mündliches Kodizill errichtet und darin verfügt, daß das von ihr bewohnte Haus in W nach ihrem Tode an die Klägerin fallen solle. Ein wirksamer Widerruf der letztwilligen Anordnung sei nicht erfolgt. Die Beklagten beantrag... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.03.1983

TE OGH 1978/5/9 3Ob579/78

Zum Nachlaß der am 19. Juni 1976 verstorbenen Maria M gaben der Beklagte auf Grund des Testamentes vom 16. Juni 1975 und die Klägerin auf Grund des Gesetzes (unter Vorbehalt der Erbquote) bedingte Erbserklärungen ab. Beide Erbserklärungen wurden zu Gericht angenommen. Mit Beschluß des Verlassenschaftsgerichtes vom 30. September 1976 wurde die Klägerrolle im Erbrechtsstreit der Klägerin zugeteilt. Die Klägerin erhebt nun gegen den Beklagten Klage auf Feststellung, daß das von der Erb... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.05.1978

RS OGH 1978/5/9 3Ob579/78, 9Ob1615/94

Norm: ABGB §719
Rechtssatz: Für den mündlichen Widerruf einer letztwilligen Anordnung gelten nicht weniger strenge Formvorschriften als für die Errichtung eines mündlichen Testamentes. Entscheidungstexte 3 Ob 579/78 Entscheidungstext OGH 09.05.1978 3 Ob 579/78 Veröff: SZ 51/60 9 Ob 1615/94 Entscheidungstext OGH 21.11.1994 9... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.05.1978

RS OGH 1975/11/10 1Ob145/75 (1Ob230/75, 1Ob231/75), 7Ob798/81, 7Ob801/82

Norm: ABGB §717ABGB §719
Rechtssatz: Jede, auch die notarielle letztwillige Verfügung ist ohne das Erfordernis des contrarius actus in jeder zulässigen Testamentsform widerruflich. Entscheidungstexte 1 Ob 145/75 Entscheidungstext OGH 10.11.1975 1 Ob 145/75 NZ 1977,121 7 Ob 798/81 Entscheidungstext OGH 21.01.1982 7 Ob 798/8... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1975

RS OGH 1955/2/23 1Ob93/55

Norm: ABGB §572 Halbsatz2ABGB §719
Rechtssatz: Ein Testamentswiderruf kann deshalb unwirksam sein, weil die Errichtung eines neuen, nicht mehr zustande gekommenen Testaments seinen einzigen Beweggrund bildet. Entscheidungstexte 1 Ob 93/55 Entscheidungstext OGH 23.02.1955 1 Ob 93/55 Veröff: JBl 1955,359 European Case Law Identifie... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.02.1955

Entscheidungen 1-6 von 6