Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 6. 2. 1998 bis 1. 9. 2001 als Lehrling und in der Folge bis 14. 11. 2001 als Elektriker mit einem Bruttomonatslohn von S 17.652 bei der protokollierten Firma "Helmut F*****" in L***** beschäftigt. Mit Schreiben vom 29. 10. 2001 intervenierte die Arbeiterkammer L***** für den Kläger beim Arbeitgeber, weil dieser die Lehrlingsentschädigungen inklusive Überstunden für die Monate Juni bis August 2001, die Löhne September und Oktober 2001 und den... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten in dem der Antragsgegnerin gehörenden Haus *****. Seit 1. 1. 1995 schreibt ihr die Antragsgegnerin einen höheren Hauptmietzins vor, wobei sie sich auf § 46a Abs 2 und 4 MRG berufen hat. Am 23. 6. 2000 hat die Antragsgegnerin bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien die Überprüfung des ihr vorgeschriebenen erhöhten Hauptmietzinses beantragt; das Verfahren wurde mittlerweile gemäß § 40 Abs 2 MRG gerichtsanhängi... mehr lesen...