Entscheidungen zu § 685 Abs. 2 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1980/10/29 6Ob594/80

Der Vater der Streitteile Johann A ist am 9. Mai 1972 unter Hinterlassung von letztwilligen Anordnungen gestorben. Mit Einantwortungsurkunde vom 30. September 1976 wurde der Nachlaß den beiden erblasserischen Kindern, den nunmehrigen Streitteilen, auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte eingeantwortet. Johann A hinterließ mehrere handschriftliche letztwillige Verfügungen, mit denen er über sein Vermögen durch Legate verfügte. Seinen beiden Stieftöchtern Johanna M und Rosina A vermachte... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.1980

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