Norm: ABGB §608ABGB §618
Rechtssatz: Der Ersatznacherbe tritt nicht in seiner Eigenschaft als Erbe des Substituten an dessen Stelle, sondern kraft ersatzweiser Berufung durch den Erblasser, leitet seine Rechtsstellung von diesem ab und hat daher ein bedingtes Anwartschaftsrecht darauf, fideikommissarischer Substitut zu werden. Entscheidungstexte 6 Ob 603/77 Entscheidungstext OGH 23.06.1... mehr lesen...
Der am 16. Dezember 1965 verstorbene Franz Josef P. der Vater der Beklagten, hat mehrere am 12. Dezember 1965 verfaßte, eigenhändig geschriebene und unterfertigte Kodizille hinterlassen und darin den Kläger um Durchführung seines letzten Willens ersucht. Im Verlassenschaftsverfahren nahm der Kläger die Stellung eines Testamentsvollstreckers in Anspruch, was vom Verlassenschaftsgericht mit Beschluß vom 27. Jänner 1966 zur Kenntnis genommen wurde, ohne daß die Beklagte gegen diesen Punk... mehr lesen...
Norm: ABGB §578ABGB §618AußStrG §164
Rechtssatz: Für den Testamentsvollstrecker, der auch mit Kodizill bestellt werden kann, macht es keinen Unterschied, ob der letzte Wille, den er zu vollziehen hat, ein Testament oder Kodizill ist. Entscheidungstexte 8 Ob 48/70 Entscheidungstext OGH 03.03.1970 8 Ob 48/70 EvBl 1970/293 S 516 = NZ 1971,12 = SZ 43/58; Siehe hiezu: Stölzle, ... mehr lesen...