Begründung: Am 11.7.1990 gegen 14 Uhr wurde die auf dem der Gattin des Klägers gehörenden Grundstück E***** 63 befindliche hölzerne Fischerhütte, die der Kläger mit Zustimmung seiner Gattin errichtet hatte, durch Brand schwer beschädigt. Als der Bezirksbrandermittler bei der Brandstelle eintraf, war die Feuerwehr noch mit Aufräumungsarbeiten beschäftigt. An der südöstlichen Front der Hütte stand zu diesem Zeitpunkt ein ca. 50 l fassender Sack mit restlichen 30 kg ungelöschtem Fein... mehr lesen...
Der Beklagte ist Eigentümer eines in X gelegenen Hauses mit einem freistehenden Wirtschaftsgebäude, in dem sich eine Garage befindet. Zwischen dem Haus und dem Wirtschaftsgebäude wurde außerdem ein betonierter, unmittelbar an der Straße gelegener PKW-Abstellplatz errichtet. In der Saison vermietet der Beklagte mit seiner Gattin in seinem Haus Fremdenzimmer mit Frühstück. Mit seiner Klage begehrt der Kläger vom Beklagten die Zahlung von 19 985 S samt Anhang. Im August 1976 sei er ein... mehr lesen...