Zum Nachlaß der am 19. Juni 1976 verstorbenen Maria M gaben der Beklagte auf Grund des Testamentes vom 16. Juni 1975 und die Klägerin auf Grund des Gesetzes (unter Vorbehalt der Erbquote) bedingte Erbserklärungen ab. Beide Erbserklärungen wurden zu Gericht angenommen. Mit Beschluß des Verlassenschaftsgerichtes vom 30. September 1976 wurde die Klägerrolle im Erbrechtsstreit der Klägerin zugeteilt. Die Klägerin erhebt nun gegen den Beklagten Klage auf Feststellung, daß das von der Erb... mehr lesen...