Norm: ABGB §591
Rechtssatz: Zu junger Testamentszeuge. Entscheidungstexte 2 Ob 551/76 Entscheidungstext OGH 11.11.1976 2 Ob 551/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0012504 Dokumentnummer JJR_19761111_OGH0002_0020OB00551_7600000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §591AußStrG §122AußStrG §126 Abs1 B
Rechtssatz: Die Einhaltung der äußeren Form eines außergerichtlichen mündlichen Testamentes ist schon dann anzunehmen, wenn dargetan ist, daß bei der letztwilligen Erklärung drei fähige Zeugen gleichzeitig zugegen waren, worunter Personen zu verstehen sind, die nicht offenbar von der Funktion eines Testamentszeugen im Sinne der §§ 591 ff ABGB ausgeschlossen sind. Entscheidungste... mehr lesen...