Begründung: Der nach eigenen Angaben im fünften Grad der Seitenlinie zur Erblasserin verwandte Franz L*** beantragte am 2. November 1982, ein Entmündigungsverfahren gegen Angelina L*** einzuleiten, da sie nach einem Schlaganfall nicht mehr in der Lage sei, ihr Vermögen zu verwalten. Das Erstgericht bestellte darauf mit Beschluß vom 4. November 1982, 22 L 1094/82-3, das Wohlfahrtsamt der Stadt Linz zum vorläufigen Beistand der Angelina L***. Es sprach aus, der vorläufige Beistand h... mehr lesen...