Entscheidungsgründe: Am 14.April 1989 gab ein Betroffener, für den die Klägerin mit Gerichtsbeschluß vom 11.Jänner 1989 als damalige Diplomsozialarbeiterin des Vereins für Sachwalterschaft zur Sachwalterin gemäß § 273 Abs 3 Z 1 ABGB (Verwaltung des Vermögens und Vertretung vor Behörden) bestellt worden war, vor einer Richterin des Bezirksgerichts Klosterneuburg in Gegenwart der Klägerin zwischen 10.10 Uhr und 10.30 Uhr ein Testament mündlich zu Protokoll, mit dem er - u.a. - dies... mehr lesen...