Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der almbewirtschafteten Liegenschaft (Kuhtrieb und Kuhweide), die das Eigenjagdgebiet R*****alpe bildet. Nördlich hievon, jedoch nicht unmittelbar angrenzend, liegt die im Eigentum der beklagten Agrargemeinschaft stehende Grundparzelle „G*****". Im Sommer 2005 erlaubte die Beklagte den Eigentümern von 350 Schafen und Lämmern sowie 53 Ziegen, die Tiere auf ihre Alpe aufzutreiben. Im Auftrag der Beklagten hatte ein Hirte, unterstützt von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungseigentümer der Wohnung top 2 samt Stellplatz top 10 der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Die F***** OEG ist bücherliche Wohnungseigentümerin des Geschäftslokals top 3 auf dieser Liegenschaft. Der Erstbeklagte hat am 21. 11. 1997 nach Auflösung der OEG das von dieser geführte Gastwirtschaftsunternehmen im Wege der Anwachsung gemäß § 142 HGB als Gesamtrechtsnachfolger übernommen. Der Kläger ist seit März 1993 Wohnungs... mehr lesen...
Begründung: Die jetzt 56jährige Klägerin übergab mit Notariatsakt vom 16. September 1997 ihre Hälfteanteile an zwei näher bezeichneten Liegenschaften dem Beklagten, ihrem jetzt 30jährigen Sohn, der Eigentümer der übrigen Liegenschaftsanteile im Verlassenschaftsverfahren nach seinem Vater geworden war. Der Beklagte übernahm darin die auf den Liegenschaften haftenden Lasten, räumte der Klägerin ein lebenslanges, höchstpersönliches und unentgeltliches Wohnrecht in dem auf einer diese... mehr lesen...