Begründung: Das Rekursgericht hat die begehrte Vormerkung des Eigentumsrechts der Antragstellerin ob dem Hälfteanteil der Liegenschaft EZ 523 Grundbuch ***** abgelehnt. Im zu verbüchernden Kauf- und Leibrentenvertrag, der nach seiner konkreten Ausgestaltung als untrennbare Einheit zu bewerten sei, habe sich der veräußernde Hälfteeigentümer ein Wohnungsrecht „am Obergeschoss des Hauses vorbehalten, welches mangels Zustimmung der neuen Hälfteeigentümerin nicht verbücherbar sei. Deshal... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen erklärten im Verfahren nach den §§ 560 ff ZPO die Aufkündigung, einer Betriebszu- und Abfahrt über ein näher bezeichnetes Grundstück und eines Wasserbezugsrechts für unwirksam und wiesen das entsprechende Räumungsbegehren ab. Die Vorinstanzen erklärten im Verfahren nach den Paragraphen 560, ff ZPO die Aufkündigung, einer Betriebszu- und Abfahrt über ein näher bezeichnetes Grundstück und eines Wasserbezugsrechts für unwirksam und wiesen das entsprechen... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** steht je zur Hälfte im Eigentum der Antragstellerin und ihres am ***** geborenen geschiedenen Ehemannes Herbert W*****. In dem im gemäß § 55 a EheG durchgeführten Scheidungsverfahren (1 C 12/91f des Bezirksgerichtes Korneuburg) am 3. 4. 1991 geschlossenen Vergleich räumte Herbert W***** zum Zwecke der Auseinandersetzung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse der nunmehrigen Antragstellerin an der ihm gehör... mehr lesen...
Begründung: Die am 22.August 1959 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 22.2.1984, 27 Cg 485/83, aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Der Ehe entstammt die am 21.7.1963 geborene Carmen A; Ehepakte wurden nicht errichtet. Während der Ehe erwarben die Streitteile je einen Vierteilanteil an der Liegenschaft EZ 22 KG Viktring, auf der die Häuser Keutschacherstraße 171 und 173 (ein Doppelhaus) stehen. Der zw... mehr lesen...