Entscheidungen zu § 490 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE OGH 1992/4/24 1Ob13/92

Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Unterlassung des Aufstauens des von seinem Grundstück 467/2 talwärts fließenden Wassers an der Grenze zu den Grundstücken 467/1 und 482, alle KG A*****, durch Aufschüttung einer Wegtrasse. Der Zweitbeklagte habe mit Genehmigung der Erstbeklagten auf den ihr gehörigen Grundstücken 467/1 und 482 durch Aufschüttung von Erdmaterial bis auf eine Höhe von etwa 3 m einen Weg angelegt. Dadurch w... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 24.04.1992

TE OGH 1973/9/5 1Ob136/73

Die Klägerin ist Eigentümerin des Schwimmbades S und besitzt das Recht aus dem L-Bach Badewasser für dieses Schwimmbad zu beziehen. Sie besitzt außerdem im L-Bach ein Fischereirecht. Die Beklagte ist Eigentümern des vom Strandbad S und dem Fischereigewässer bachaufwärts gelegenen Hauses L Nr. 12, aus dem sie Abwasser und Fäkalien in den L-Bach einleitet. Ein Verfahren vor der Wasserrechtsbehörde ist anhängig. Die Klägerin behauptet, die Beklagte leite die Abwässer und Fäkalien vorsä... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 05.09.1973

RS OGH 1963/2/6 7Ob19/63

Norm: ABGB §484ABGB §490
Rechtssatz: Ist es ortsüblich, Nachbarn, die an Wassernot leiden, auszuhlefen, so steht in der Regel dem Eigentümer des herrschenden Grundstückes ein solchens Recht der Wasserabgabe bei einer Wasserservitut zu. Entscheidungstexte 7 Ob 19/63 Entscheidungstext OGH 06.02.1963 7 Ob 19/63 European Case Law Ident... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.02.1963

TE OGH 1951/10/10 1Ob689/51

Es ist unbestritten, daß die Kläger gemeinschaftliche Eigentümer des Grundstückes 451, Acker, EZ. 20 der Kat.Gem. P. sind, welches mit seiner Westseite an das den Ehegatten Leopold und Leopoldine St. gehörige Grundstück 456, Acker mit seiner östlichen Längsseite an das den Beklagten gemeinschaftlich gehörige Grundstück 450, Acker, grenzt. Das Terrain ist vom Westen nach Osten etwas geneigt; ebenso fallen die Grundstücke 451 und 450 von Süden nach Norden ab. Im Sommer 1950 haben die Be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.1951

RS OGH 1951/10/10 1Ob689/51

Norm: ABGB §477ABGB §490WRG §39
Rechtssatz: Es liegt auch dann ein natürlicher Wasserabfluß und keine Servitut vor, wenn ein Grundeigentümer einmal jährlich über seinen Grund eine Furche in einer von Natur bestehenden Mulde zieht, um damit den Wasserablauf zu beschleunigen. Entscheidungstexte 1 Ob 689/51 Entscheidungstext OGH 10.10.1951 1 Ob 689/51 SZ 24/267 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.10.1951

RS OGH 1931/10/6 2Ob714/31, 1Ob136/73, 1Ob42/89, 1Ob13/92

Norm: ABGB §490JN §1 CVIII
Rechtssatz: Für eine Klage, die die Abwehr solcher rechtswidriger Handlungen des Beklagten begehrt, durch die sich dieser die Dienstbarkeit, von seinem Grunde Niederschlagswasser auf den Grund des Klägers abzuleiten, anmaßt, ist der ordentliche Rechtsweg zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 714/31 Entscheidungstext OGH 06.10.1931 2 Ob 714/31 SZ 13/216 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1931

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