Norm: ABGB §49ABGB §1368 Satz2
Rechtssatz: Der Verpfändungs- oder Pfandbestellungsvertrag verschafft mangels Übergabsaktes kein dingliches Recht, sondern nur den obligatorischen Anspruch auf Pfandgabe der bestimmt zugesagten Sache oder sonst tauglicher Pfandstücke im Sinn des § 1374 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 77/85 Entscheidungstext OGH 22.01.1986 3 Ob 77/85 ... mehr lesen...