Die Beschwerdeführer der zu 95/13/0174 protokollierten Beschwerde, identisch mit den Zweit- und Drittbeschwerdeführern der zu 95/13/0171 protokollierten Beschwerde, sind ein Ehepaar (in der Folge kurz: Ehepaar). Sie erwarben am 23. Juni 1986 eine Liegenschaft in Wien, auf welcher sich zum Zeitpunkt des Erwerbes neun Gebäude befanden. Im Anschluß an den Erwerb dieser Liegenschaft wurde eine Tätigkeit entfaltet, die in der Vermietung von Gebäuden und sonstigen Liegenschaftsteilen, in de... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §297;ABGB §435;ABGB §48 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/13/0174
Rechtssatz: Daß die Bezeichnung eines Objektes in einem Vertragswerk als Superädifikat genügen kann, ein solches Objekt zu einem Superädifi... mehr lesen...