Begründung: Nach dem vom Erstgericht festgestellten und vom Berufungsgericht übernommenen Sachverhalt plant die Beklagte als Eigentümerin einer 785 m2 großen Liegenschaft im Währinger Cottage auf Grund von Baubewilligungen ein Wohnhaus für acht Wohnungen bestehend aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, zwei Stöcken und zwei Dachgeschossen sowie unterirdischen Garagen zu errichten. Im Grundbuch sind auf den Liegenschaften unter anderem zwei Dienstbarkeiten aus Verträgen aus dem Jahre 188... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- und Zweitantragsteller sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das landwirtschaftlich genutzte, direkt an den Attersee angrenzende Grundstück 74/1 gehört. Die Dritt- und Viertantragsteller sind Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, bestehend aus dem Grundstück 77/2. Diese Liegenschaft liegt nicht direkt am Attersee, sondern jenseits der an den Ufergrundstücken vorbeiführenden ... mehr lesen...