Begründung: Am 5. 10. 1973 unterzeichneten der Vater des Klägers, damals Alleineigentümer des Hofes "P*****", EZ ***** GB F*****, zu dessen Gutsbestand unter anderem die Grundstücke Nr. 679 und 97 gehören, und die Beklagten, deutsche Staatsbürger, ein ,Privat-Übereinkommen". Darin wird hinsichtlich des Grundstückes Nr. 97 und eines Umgebungsgrundes auf dem Grundstück Nr. 679 auf einen bei einem Rechtsanwalt abgeschlossenen Mietvertrag verwiesen und sodann weiter ausgeführt: "P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der deutsche Rechtsanwalt Wolfgang O***** hatte in den 70iger Jahren vor, im Raum Maria Alm eine Liegenschaft zu erwerben. Sein Bekannter Josef M*****, mit dem er bereits zuvor in der Immobilienbranche Geschäfte abgewickelte hatte, machte ihn darauf aufmerksam, daß der Kläger mehrere Wohnhäuser zu errichten beabsichtige; er brachte die beiden miteinander in Kontakt. Wolfgang O***** mußte die Erfahrung machen, daß ihm als Ausländer in Österreich der Erwerb ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Geschwister sind nach erfolgreicher Anfechtung des von ihnen mit den beiden Beklagten am 28.4.1988 abgeschlossenen notariellen Übergabevertrages betreffend die Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** I***** wegen Geschäftsunfähigkeit des Erstklägers (Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 8.11.1991, GZ 8 Cg 111/90-49, bestätigt mit Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 18.3.1992, GZ 3 R 41, 42/92-61) wieder Miteigentümer dieser Liegensch... mehr lesen...
Norm: ABGB §331ABGB §471 Abs3
Rechtssatz: Zurückbehaltungsrecht an einer Liegenschaft wegen Aufwendungen für sie. Zu den Aufwendungen gehört der für die Liegenschaft gezahlte Kaufpreis. Entscheidungstexte 3 Ob 389/26 Entscheidungstext OGH 02.06.1926 3 Ob 389/26 SZ 8/186 1 Ob 60/64 Entscheidungstext OGH 01.06.1964 1 Ob 60/64 ... mehr lesen...