Norm: ABGB §450ABGB §451 CGBG §14
Rechtssatz: Der Umstand, dass das einer Kredithypothek zugrundeliegende Rechtsverhältnis durch die Konkurseröffnung über das Vermögen des Kreditnehmers von Gesetzes wegen beendet wird, hat für sich allein noch nicht zwingend zur Folge, dass mangels Grundverhältnisses nach Insolvenzeröffnung keine Höchstbetragshypothek auf der Liegenschaft eines Dritten zur Sicherung von Forderungen aus diesem Rechtsverhältnis m... mehr lesen...
Norm: ABGB §450ABGB §1101 E
Rechtssatz: Hat der Bestandgeber nicht binnen 3 Tagen nach dem Auszug des Bestandnehmers um zwangsweise Beschreibung angesucht, verweigert er die Herausgabe der vom Bestandnehmer eingebrachten Sachen zu unrecht. Entscheidungstexte 6 Ob 649/83 Entscheidungstext OGH 09.06.1983 6 Ob 649/83 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §450ABGB §1101EO §264
Rechtssatz: Auch das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters nach § 1101 ABGB bedarf zu seiner Verwertung eines gerichtlichen Exekutionstitels. Entscheidungstexte 2 Ob 736/52 Entscheidungstext OGH 08.10.1952 2 Ob 736/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0003660 ... mehr lesen...