Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Dezember 1953 geborene Speditionsunternehmer (und nunmehrige Buchhalter) Mag. Dr. Karl Heinz B*** der aus dem Urteilsspruch ersichtlichen strafbaren Handlungen schuldig erkannt und von weiteren Anklagepunkten rechtskräftig freigesprochen. Inhaltlich der Schuldsprüche hat er I./ am 10.November 1982 in Wien als Geschäftsführer der Firma K***-T***-GesmbH den diesem Unternehmen noch unter dem Firmennamen S***-T***-GesmbH seitens der... mehr lesen...
Im Zuge der dem Beklagten zur Hereinbringung seiner vollstreckbaren Forderung von S 80.490.- samt Anhang gegen Rudolf K bewilligten Fahrnisexekution wurde am 23. 3. 1970 eine gebrauchte Spitzendrehbank, Marke Colchester, Type Triumph, samt Werkzeugen und Meßwerkzeug, gepfändet. Die Klägerin begehrte gemäß § 37 EO die Unzulässigkeitserklärung dieser Exekution hinsichtlich des genannten Pfandgegenstandes, den sie vom Verpflichteten in ihr Eigentum erworben habe. Der Beklagte beantra... mehr lesen...