IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch MMag. Kammerhofer als Einzelrichter über die Beschwerde der A gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf vom 14. Dezember 2020, Zl. *** betreffend einen forstpolizeilichen Auftrag nach dem ForstG nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist ein... mehr lesen...